Die Nr. 1 in Kleinmünchen - das ist keine Überheblichkeit, sondern die Wahrheit.

Die Nr.1 in Kleinmünchen

Sparvereinsordnung - Interne Statuten

Einführung des Euro - Währungsänderung

Neben den gesetzlichen Vereinssatzungen, bitten wir unsere Mitglieder, folgende Sparvereins- ordnungen zu befolgen.

Einzahlung: Jeden 1. Freitag im Monat in unserem Vereinslokal ab 19.30 Uhr.

Änderungen werden jeweils gesondert bekanntgegeben. Die Mindesteinlage beträgt 10,00 Euro.- pro Monat.

NEU: Die Maximaleinlage pro Monat wird ab 01.01.2002 mit 215 Euro.- festgelegt.

Zuzüglich werden 1,10 Euro.-/Monat eingehoben, wobei diese bei der Auszahlung als Konsumationsbeitrag mitverwendet werden.

Einzahlungsmöglichkeit: jeweils bis 20.30 Uhr. Ab diesem Zeitpunkt wird ein freiwilliges Busgeld in der Höhe von 1,00 Euro.- eingehoben.

NEU: Bei Versäumnis der Einzahlung wird ab 01.01.2002 ein Strafgeld von 2,20 Euro.- eingehoben.

Verlosung: Es findet bei jeder Einzahlung eine Verlosung statt. Dazu verpflichtet sich jedes Mitglied im Vereinsjahr 2 Beste mit einem Mindestwert von 4,00 Euro.- mitzubringen.

Lospreis:   0,50.- Euro

NEU: Zinsen: Ab dem 01.01.2000 zahlt der Sparverein "Lustige Runde" erstmalig Zinsen. Diese werden nach dem offiziellen Banken-Zinsrechgnungsverfahren ermittelt. Die Höhe der Zinsen ergibt sich aus dem laufenden finanziellen Vereinsjahr und der offizielle Zinssatz wird mit 01.06. des jeweiligen Vereinsjahres bekanntgegeben. Vorherige Ankündigungen oder Gerüchte sind belanglos.

Bei vorzeitigen Austritt aus dem Verein werden die Spareinlagen ebenfalls erst am Auszahlungstag ausbezahlt. Alle Nebenzahlungen die dem Verein dienen, wie Strafgelder, Zinsen, Einnahmen aus dem Losverkauf usw. werden von der Vereinskasse einbehalten.

Ausschluß aus dem Verein: Mitglieder, die sich der Vereinsordnung widersetzen, den Mindestsparbetrag nicht erreichen, 3 mal hintereinander nicht einzahlen, oder im Verein bewußt Unruhe stiften, oder den Verein nach außen hin schlecht machen, werden vom Verein ausgeschlossen und können auch am Auszahlungstag nicht an der Abschlußveranstaltung teilnehmen. Als Schiedsgericht fungiert der Vereinsaus-schuß mit Stimmenmehrheit.

Als Erleichterung für die Mitglieder wird bei längerem Krankenhausaufenthalt und schwerer Krankheit kein Strafgeld mehr eingehoben. Wir hoffen Ihnen damit zu dienen und etwas Erleichterung zu schaffen.

DerVereinsausschuß wünscht ein gutes Sparjahr, mit frohen und vergnüglichen Stunden.